»AGB«

Individuelle Vereinbarungen sind möglich

AGB für Designleistungen wie Konzept, Didaktik, Webdesign, Content Creation, Campaigns, User Interface, Text, Musik, Printdesign, Möbeldesign.

Nutzungsvergütungen orientieren sich am Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (Allianz deutscher Designer)

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über green2blue-Design-Leistungen zwischen Isabel Morales Rey und/oder Astrid Seng, nachfolgend „die Designerin“ genannt, und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Designerin in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen die Designerin ausdrücklich schriftlich zustimmt.

Jeder der Designerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an die Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Rechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Designerin insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97ff. UrhG zu. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Designerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Designerin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (Allianz deutscher Designer) übliche Vergütung als vereinbart. Die Designerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Die Designerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken oder Webseiten, das Manuskriptstudium etc. werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Bei Zahlungsverzug kann die Designerin Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

An Entwürfen und Originalen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Diese sind mit den Urheberinnen zu verhandeln.

Die Designerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Designerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Designerin geändert werden.

Die Designerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Designerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

Die Designerin haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Designerin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Designerin kein Auswahlverschulden trifft. Die Designerin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber stellt die Designerin von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung der Designerin. Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Designerin nicht.

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Designerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Designerin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Designerin. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Designerin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die Designerin ist auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Medical: Nokia, United Banks of Switzerland, Siemens Automation and Distribution, Siemens Health Care, GILEAD, MSD Merck, Sharp & Dohme, Wyeth, Pfizer, Glaxo-Smith-Kline, Baxter, Bristol-Myers-Squibb, Reckitt Benckiser, Daiichi Sankyo, Abbott Laboratories, Stada Arzneimittel, Boehringer Ingelheim, Fresenius Kabi. IT: Software & IT-Companies. Agencies: Advertising Agencies, Project Managers, Product Managers, Art Directors, Creative Directors. Politics: Politicians, Election campaigns USA & Germany. Culture: Publishers, Theatre, Coffe Houses, Cafe Kraft Boulderhall, Restaurants, Artists, Entrepreneurs, Music Bands, Singer-Songwriter, Painters, Dancers … Just give us a call: +49 (0) 172 89 110 44

»The significance of whitespace in design is the equivalent to the dropped yet highly perceptible note in music
Isabel Morales Rey