Welche Designleistung bietet green2blue an?

Printdesign, Webdesign, Text, Sound, Flashanimationen, Beratung, Konzeption, CI Entwicklung, Layout & Design, Logoentwicklung, Slogan/Claim, Satz, Bildretusche
Reinzeichnung DTP, Druckabwicklung, Drucküberwachung, Administration, Fotoregie, Fotomaterial, Fotoshooting ... | PDF öffnen



Wie werden Designleistungen bei green2blue kalkuliert und vergütet?

Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts (UrhG) 2002/2003 betrachtet der Gesetzgeber nun die Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche, geistige Schöpfung. Was u.a. bedeutet, dass sich die Gesamtvergütung für eine Designleistung praktisch in eine nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert ... | PDF öffnen



Welche Rolle spielt das Urheberrecht für Designer und ihre Auftraggeber?

Der Gesetzgeber betrachtet nun die Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche, geistige Schöpfung. Das bedeutet nun für Grafikdesigner, Industriedesigner, Fotografen und ihre Auftraggeber, dass bei der juristischen Bewertung eines Design- bzw. Fotoauftrags sowie seiner Vergütung sowohl das BGB (z.B. § 631 BGB über die Herstellung eines Werkes) als auch das UrhG (u.a. § 431 UrhG über die Einräumung von Nutzungsrechten) Anwendung findet.

Eine differenzierte Darstellung der vertraglichen Rahmenbedingungen und der Vergütung der Design- bzw. Fotoleistungen vor Auftragsbeginn garantiert allen Vertragspartnern Rechtssicherheit. Hier ein kurzes Preview des UrhG ... | PDF öffnen