Welche Designleistung bietet green2blue an?
Printdesign, Webdesign, Text, Sound,
Flashanimationen, Beratung, Konzeption, CI Entwicklung,
Layout & Design, Logoentwicklung, Slogan/Claim, Satz,
Bildretusche
Reinzeichnung DTP, Druckabwicklung,
Drucküberwachung, Administration, Fotoregie, Fotomaterial,
Fotoshooting ... | PDF öffnen
Wie werden Designleistungen bei green2blue
kalkuliert und vergütet?
Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts
(UrhG) 2002/2003 betrachtet der Gesetzgeber nun die
Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine
Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB),
sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche,
geistige Schöpfung. Was u.a. bedeutet, dass sich die
Gesamtvergütung für eine Designleistung praktisch in eine
nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert
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Welche Rolle spielt das Urheberrecht für Designer
und ihre Auftraggeber?
Der Gesetzgeber betrachtet nun die Schaffung
von gestalterischen Werken nicht nur als eine
Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB),
sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche,
geistige Schöpfung. Das bedeutet nun für Grafikdesigner,
Industriedesigner, Fotografen und ihre Auftraggeber, dass
bei der juristischen Bewertung eines Design- bzw.
Fotoauftrags sowie seiner Vergütung sowohl das BGB (z.B. §
631 BGB über die Herstellung eines Werkes) als auch das
UrhG (u.a. § 431 UrhG über die Einräumung von
Nutzungsrechten) Anwendung findet.
Eine differenzierte
Darstellung der vertraglichen Rahmenbedingungen und der
Vergütung der Design- bzw. Fotoleistungen vor
Auftragsbeginn garantiert allen Vertragspartnern
Rechtssicherheit. Hier ein kurzes Preview des UrhG ... |
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