Wie werden Designleistungen bei green2blue kalkuliert und vergütet?
Seit Inkraftsetzung des neuen Urheberrechts (UrhG) 2002/2003 betrachtet der Gesetzgeber nun die Schaffung von gestalterischen Werken nicht nur als eine Dienstleistung im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), sondern sie ist im Sinne des UrhG auch eine persönliche, geistige Schöpfung. Was u.a. bedeutet, dass sich die Gesamtvergütung für eine Designleistung praktisch in eine nachvollziehbare Entwurfs- und Nutzungsvergütung gliedert.Grundlage der Kostenkalkulation bei green2blue, ist eine kaufmännisch fundierte Finanzplanung, die mit dem UrhG korrespondiert. Die Gesamtvergütung für eine Designleistung ist bei green2blue grundsätzlich differenziert dargestellt, was insbesondere auch für Sie als Auftraggeber Rechtssicherheit bietet:
A. Entwurfsvergütung
B. Nutzungsvergütung
C. Vergütungen für sonstige Leistungen
D. Material und Organisationskosten
E. Fremdkosten
A. Entwurfsvergütung
Grundsätzlich gilt bei green2blue, dass strategische Designleistungen (Einzel-, Spezial- und Neuanfertigungen, kreative Individuallösungen) deutlich besser vergütet werden, als Reinabwicklungen, Druckabwicklung und Projektmanagement, die einen niedrigeren philologischen und/oder künstlerischen Spezialisierungsgrad im Designbereich erfordern.
B. Nutzungsvergütung
Die Nutzungsvergütung wird auf Basis der Entwurfsvergütung nach Ihrem Bedarf berechnet. Der Nutzungsgesamtwert ergibt sich aus der Nutzungsart, dem Nutzungsgebiet, der Nutzungsdauer und dem Nutzungsumfang. Diese Teilwerte werden addiert. Der Faktor wird dann mit der Vergütung für den Entwurf multipliziert und ergibt die Nutzungsvergütung:


[1] Nutzungsart einfach: Der Auftraggeber kann den Entwurf nutzen; der Urheber darf auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen.
[2] Nutzungsart ausschließlich: Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
[3] Nutzungsumfang: Die Vereinbarung über den Nutzungsumfang richtet sich z.B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe oder ähnliche Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z.B. nur für Plakat) oder für mehrere Medien genutzt wird.
» Nutzungsart + Nutzungsgebiet + Nutzungsdauer + Nutzungsumfang = Nutzungsgesamtwert
» Nutzungsgesamtwert x Entwurfsvergütung = Nutzungsvergütung
C. Vergütungen für sonstige Leistungen
Hier sind Dienstleistungen gemeint, die im Sinne des UrhG keine persönliche, geistige Schöpfungen sind und nur als pure Dienstleistung ohne Nutzungsrecht abgerechnet werden. Also beispielsweise Reinabwicklung, Recherche, Kontakt, Reinzeichnungen, Schriftsatzarbeiten im Sinne von simpler Textverarbeitung, Bildbearbeitung, Programmierung, Texterfassung, Datenübernahme, Autorenänderungen, Modellbau etc. green2blue bietet hier Stundensätze an, die vom Basisstundensatz für Entwurfsarbeiten abweichen (z.B. produktive/administrative oder schöpferische/kreative Arbeit). Hier werden unterschiedliche Stundensätze je nach Kostenart angesetzt.
Beispiel: Eine Entwicklung eines Corporate Designs ist unbestritten eine schöpferische Tätigkeit (Entwurfsvergütung plus Lizenz); die fortlaufende Implementierung eines bereits vorhandenen Corporate Designs dagegen in der Regel nicht (sonstige Leistung). Gleiches gilt z.B. für die Bildbearbeitung. Entsteht eine eigenständige Collage, fallen Entwurfsvergütung plus Lizenz an. Werden Bilder nur für die Druckvorstufe (Farbkorrekturen, Schärfe, Schmutzentfernung usw.) bearbeitet, ist dies eine reine Dienstleistung ohne Nutzungsrechte.
D. Material- und Organisationskosten
Hier werden verauslagte Kosten beispielsweise für Material, Fahrten, Kuriere, Taxi, Reisekosten, Telekommunikation, Porto, Kopien, Proofs, Andrucke, Papiere, Scans, Foto- und Filmmaterial, Chemikalien etc. abgerechnet. green2blue addiert eine sogenannte »Service-Fee« in Höhe von 10% bei Einkauf von Leistungen Dritter.
E. Fremdkosten
Fremdkosten, z.B. Offsetdruckkosten etc., werden von green2blue nur nach separater schriftlicher Vereinbarung nebst Service Fee und meist nur gegen Vorkasse verauslagt, sobald es einen Gesamtwert von netto 1500.- € übersteigt.
DAS KALKULATIONS-MODELL NACH AGD
Der Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD der Allianz deutscher Designer ist in Deutschland für freiberufliche Designer, also explizit für professionelle Designer, das prominenteste und durchdachteste Kalkulationsmodell. Er berücksichtigt die Segmente Fotodesign, Illustration, Kommunikationsdesign, Messe- und Ausstellungsdesign, Modedesign, Produktdesign, Text und Textildesign. Er skizziert einzelne Design-, PR- und Werbemittel und relationiert sie in durchschnittliche Stundenaufkommen. Dieses Kalkulationsmodell ist bereits auf das aktuelle UrhG abgestimmt und bietet eine sehr große Bandbreite der Preisgestaltung. Der Vergütungstarifvertrag Design SDSt/AGD wird erfahrungsgemäß auch sehr gerne von Juristen und Gutachter herangezogen, um die Ansprüche ihrer Klienten zu formulieren.
Kalkulationsbeispiel (im Sinne des Vergütungstarifvertrags Design SDSt/AGD)
Fiktives Briefing:
» Der Designer ist in diesem Beispiel ein selbständiger Grafiker (Freiberufler)
» mit vier Jahren Berufserfahrung in einer mittelgroßen westdeutschen Stadt.
» Die Designleistung ist die Gestaltung eines Piktogramms für eine Software.
» Der Kunde ein mittelständisches Ingenieurbüro mit Kunden im gesamten Bundesgebiet.
» Das Piktogramm soll in Deutschland in allen Fach-Printmedien für vorerst 5 Jahre eingesetzt werden.
» Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt.
» Geschätzter Zeitaufwand für den Designer 8 Stunden Entwurf und 2 Stunden Reinzeichnung am Rechner.
» Des Weiteren fallen noch 1 h für die digitale Datenbereitstellung mittels DVD an,
» 1 Stunde Präsentation beim Kunden
» sowie 1 Stunde Hin- und Rückfahrt im eigenen PKW.
» 1 Stunde Präsentation beim Kunden
» sowie 1 Stunde Hin- und Rückfahrt im eigenen PKW.
» Als Basisstundensatz werden beispielsweise 86,- Euro zur Kalkulation vereinbart.
» An Material fallen nur eine DVD nebst Hülle und Label, ein Kurier und graphisches Kleinmaterial an.
» Telefoniert wurde 5 x innerhalb der Stadt.
» Vier Korrekturabzüge wurden per PDF über eMail verschickt.
» Autorenkorrekturen fallen nicht an.
» Recherchen waren nicht nötig, da es sich um einen Stammklienten handelt und die Software im Studio bekannt ist.
» Vier Korrekturabzüge wurden per PDF über eMail verschickt.
» Autorenkorrekturen fallen nicht an.
» Recherchen waren nicht nötig, da es sich um einen Stammklienten handelt und die Software im Studio bekannt ist.
» Fremdkosten fallen nicht an.
Kalkulation
A. Entwurfsvergütung | 8 Stunden Gestaltung des Piktogramms à 86,- = 688,- Euro
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Gesamt netto Entwurfssvergütung = 688,- Euro
B. Nutzungsvergütun | Die Faktoren für Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang ergeben sich in diesem Falle aus einer Tabelle im AGD-Vergütungstarifvertrag. Anstatt mit Faktoren könnte natürlich die Nutzungsvergütung auch prozentual berechnet werden.
Gesamt netto Entwurfssvergütung = 688,- Euro
B. Nutzungsvergütun | Die Faktoren für Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzungsumfang ergeben sich in diesem Falle aus einer Tabelle im AGD-Vergütungstarifvertrag. Anstatt mit Faktoren könnte natürlich die Nutzungsvergütung auch prozentual berechnet werden.
Für dieses Beispiel:

Gesamtnutzungsfaktor in diesem Falle = 1,9
Gesamtnutzungsfaktor 1,9 x Entwurfsvergütung 688,- = 1.216,- Euro
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Gesamt netto Nutzungsvergütung =1.307,20 Euro
C. Vergütung für sonstige Leistungen
1 Stunde Reinabwicklung, Datenübernahme, Konvertierung und Brennen einer DVD à 86,- = 86,- Euro
1 Stunde Kontakt (Präsentation) à 86,- = 86,- Euro
0,5 Stunden Reinabwicklung (Korrekturabzüge, Telefonate) à 86,- = 43,- Euro
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Gesamt netto sonstige Leistungen = 387,- Euro
D. Organisations- und Materialkosten
1 DVD = 20,- Euro
1 Kurier = 32,- Euro
1 Fahrtpauschale im eigenen PKW innerhalb der Stadt = 25,- Euro
1 Materialpauschale (Graphisches Kleinmaterial, Telekommunikation, Rechungsporto, Briefpapier usw.) = 55,- Euro
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Gesamt netto Organisations- und Materialkosten = 132,- Euro
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Gesamt netto Organisations- und Materialkosten = 132,- Euro
Die Rechnungsstellung würde dann wie folgt aussehen:
+ A. Entwurfvergütung Piktogramm (688,- Euro)
+ B. Nutzungsvergütung (1.307,20 Euro)
+ C. Sonstige Leistungen (387,- Euro)
+ D. Material- und Organisationskosten (132,- Euro)
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+ D. Material- und Organisationskosten (132,- Euro)
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Gesamtvergütung netto 2.514,20 Euro
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WIE ... ???

HMM ... ???
Was ist und tut eine Design-Agentur wie green2blue eigentlich?
"Die Entwicklung von Design-Konstanten wie Farbigkeit, Typografie, Marken, Formen- und Bildsprache bedingt die tiefgehende Spezialisierung von Designagenturen.
In Abgrenzung zu Werbe-Agenturen verstehen sich Design-Agenturen in ihrer Arbeit eher als strategische Planer und Unternehmensphilosophen, denn als Entwickler werblicher Botschaften.
Während für Werbe-Agenturen bei der Entwicklung einer Werbe-Kampagne in erster Linie die »Idee« einer Vermarktung im Vordergrund steht, befasst sich eine Design-Agentur stärker mit der Bildung von Funktionen sowie eines merkfähigen Erscheinungsbildes, dem sogenannten »Look & Feel«."